Vorschriften für Sekuranten: jährliche Prüfung verpflichtend
Gemäß DGUV sind die Anschlagpunkte auf Flachdächern jährlich zu prüfen. Von Ihnen als Betreiber:in oder Eigentümer:in müssen somit zahlreiche Vorschriften für Sekuranten auf Flachdächern eingehalten werden. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und Ihre Absturzsicherung der Prüfung standhält, übernehmen die geschulten Profis von NIS diese Verpflichtung gern für Sie. Unser Fachpersonal hat sämtliche Vorschriften zur Absturzsicherung auf Flachdächern (Verlinkung ergänzen, noch nicht online) verinnerlicht und kennt die „Knackpunkte“. Einen Schwerpunkt bilden die Unfallverhütungsvorschriften TRBS 2121, DIN 4426 DIN 363, BGV C22, BGR 198, BGR 203 sowie BGI-5164/DGUV 1 201-056. Das klingt nach Paragrafendschungel? NIS lichtet das Dickicht für Sie und macht Ihr sicheres Flachdach daraus!
Sekuranten-Vorschriften für Flachdächer im Überblick
Für Ihr besseres Verständnis der Vorschriften für Sekuranten auf Flachdächern möchten wir Ihnen die kryptischen Abkürzungen einmal thematisch aufschlüsseln. Auskunft über die Planung der Anschlageinrichtungen und die jeweilige Eignung der Absturzsicherung gibt beispielsweise die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) I 201 - 056 g. Damit finden Sie als Betreiber oder Eigentümer eines Gebäudes mit Flachdach die vorgeschriebene Absturzsicherung nach Absturzhöhe, die eine sichere Begehung und Prüfung Ihrer Dachfläche auch bei schlechten Witterungsbedingungen ermöglicht.
Sekuranten-Vorschriften zum Schutz vor Unfällen und Verletzungen
Natürlich geht es bei der Absicherung von Flachdächern mittels Sekuranten auch um die Faktoren Schutzausrüstung und Unfallvermeidung. Schließich dienen die Anschlagpunkte als dauerhafte Absturzsicherung auf dem Flachdach immer in Verbindung mit der persönlichen Schutzausrüstung wie einem Auffanggurt. In der Vorschrift der BGV C22 ist dazu klar geregelt, ab wann eine Absturzsicherung verpflichtend ist, damit auf dem Flachdach nahe der Absturzkante sicher gearbeitet werden kann. BGR 198 definiert, wann und wie eine persönliche Schutzausrüstung in welchem Umfang gegen einen Absturz und Verletzungen zum Einsatz kommt. Achtung: Bei allen gesetzlichen Vorgaben ist immer auch der Anwender der Schutzausrüstung eigenverantwortlich in der Pflicht, diese vor jeder Nutzung auf Intaktheit zu überprüfen!
NIS Sicherheit für Ihre Sekuranten von Planung bis Prüfung
- Ausführliche Bestandsaufnahme
- Erstellung eines Sicherheitskonzepts
- Planung der einzelnen Anschlagpunkte
- Montage auf Ihrem Flachdach
- Jährliche Prüfung und Wartung für mehr Sicherheit